Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Podologische Praxis Podo Vitalis gelten ausschließlich
für die Rechtsgeschäfte mit unseren Patient/-in. Eine Änderung ist nur durch eine schriftliche Vereinbarung
möglich.
Die nachfolgenden Bedingungen werden mit der Auftragserteilung anerkannt und sind damit gültig. Die Praxis
behält sich Anpassungen und Änderungen der AGB vor.
§ 2 Dienstleistungsvertrag
Sobald ein Patient/-in in unserer Praxis einen Behandlungstermin vereinbart, kommt ein Behandlungsvertrag in Form eines Dienstvertrages gemäß den § 611 ff BGB zwischen der Praxis und dem betreffenden Patient/-in zu Stande; die Einhaltung einer besonderen Abschlussform ist nicht erforderlich. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine Kassen- oder Privatleistung handelt.
§ 3 Preise
Die Preise gelten bis zur Veröffentlichung neuer Preisangaben. Maßgeblich für die Geltendmachung von Zahlungsansprüchen sind die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Preisangaben.
§ 4 Terminvereinbarungen
Behandlungstermin können per Telefon, Persönlich oder per E-Mail (unter Angabe des vollständigen Namens, Anschrift und
Telefonnummer) vereinbart werden.
Im Interesse anderer Patienten kann das verspätete Erscheinen zu einem Termin die Verkürzung der Behandlungszeit oder zur
Ablehnung der Behandlung zur Folge haben. Es besteht kein Anspruch auf einen kurzfristigen Ausweichtermin. Verspätungen von
mehr als 15 Minuten gelten als ausgefallener Termin und es wird der Preis gemäß der Behandlungsbuchung privat in Rechnung gestellt.
Die Gewährung von Vergünstigungen aufgrund einer vom Patienten während der Behandlung gewünschten Verkürzung ist nicht möglich.
§ 5 Terminverschiebungen und -absagen
Die Podologische Praxis Podo Vitalis ist eine Bestellpraxis vereinbarte Behandlungstermine sind wahrzunehmen.
Für den Patient/-in wird für den vereinbarten Zeitpunkt eine Fachkraft bereitgestellt. Nicht eingehaltene Termine können in der
Regel nicht kurzfristig neu belegt werden.
Sollte ein Behandlungstermin nicht wahrgenommen werden können, so ist dieser mindestens 24 Stunden vorher abzusagen.
Ein Behandlungstermin gilt als abgesagt, wenn dieses Persönlich, per E-Mail oder telefonisch oder auch als Mitteilung auf der Mailbox (auch am Wochenende),
unter Angabe des Patientennamens, Behandlungsdatum und Uhrzeit besprochen wurde. Für die Einhaltung dieser Fristen ist
der Patient/-in verantwortlich. Andernfalls kann die Praxis dem Patient/-in die Kosten für den nicht wahrgenommenen Termin in Rechnung stellen.
§ 6 Podologische Behandlung mit Heilmittelverordnungen
Die rechtliche Grundlage für eine solche Behandlung ist ein „Dienstleistungsvertrag für Heilleistungen“. Nicht eingehaltene Termine können nicht durch eine Unterschrift auf der Heilmittelverordnung abgegolten werden. Für nicht eingehaltene Termine fallen demnach ebenfalls die Kosten gemäß der Behandlungsbuchung (so. § 5 Terminverschiebungen und -absagen) an, die privat beglichen werden müssen.
§ 7 Hausbesuche
Hausbesuche können nur dann vereinbart werden, wenn der Patient/in aus gesundheitlichen Gründen verhindert ist, dass Haus zu verlassen.
Hausbesuche können nur im Rahmen der personellen und zeitlichen Möglichkeiten der Praxis durchgeführt werden. Eine Verpflichtung zur Übernahme
eines Hausbesuches von den Seiten der Praxis besteht nicht.
Wird der Patient/-in zum Hausbesuchstermin nicht angetroffen, ist die o.g. (s. § 5 Terminverschiebungen und -absagen) Ausfallgebühr
und die Hausbesuchspauschale fällig. Die Kosten richten sich nach der Entfernung und der Behandlungsbuchung.
§ 8 Einlösen von Gutscheinen
Das Einlösen eines bei uns erworbenen Gutscheines ist bei vorheriger Terminvereinbarung unter Vorlage nach der Behandlung möglich. Erscheint der Kunde/-in ohne eine Absage (s. § 5 Terminverschiebungen und -absagen) nicht, gilt der Gutschein als eingelöst und ungültig. Wurde der Gutschein auf mehre Behandlungen oder auf einen bestimmten Euro-Betrag ausgestellt, wird das Entgelt der Behandlung beim Nichterscheinen vom Gesamtgutscheinbetrag abgezogen bzw. eine Behandlung von den Behandlungsanzahl abgezogen.
§ 9 Anfertigung von Hilfsmitteln
Werden zwischen dem Patient/-in und der Praxis Vereinbarungen getroffen über die Anfertigung von podologischen Hilfsmitteln (Nagelspangen, Orthosen usw.) wird der Preis des Hilfsmittels auch fällig, wenn der Patient/-in sich im Nachhinein gegen diese Therapie entscheidet.
§ 10 Datenschutz
Die an uns übermittelten personenbezogenen Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Bearbeitung Ihrer Anfrage oder deren Abwicklung verwendet. Eine Weitergabe Ihrer Daten an unberechtigte Dritte ist ausgeschlossen. Innerhalb des Praxisteams, werden behandlungsrelevante Informationen, ausgetauscht. Daten können schriftlich sowie digital und als Bilddokument dokumentiert werden. Der Patient erklärt sich zu den aufgeführten Dokumentationswegen einverstanden.
§ 11 Haftungsausschluss
Die Podologische Praxis Podo Vitalis wird die Patient/-in im Rahmen einer rechtlich korrekten und angemessenen Aufklärung über die Maßnahmen und die im
Rahmen des Ermessensspielraums möglicherweise auftretenden Folgen, Komplikationen und die durch den Patient/-in anzuwendenden Maßnahmen mündlich aufklären und dies
in der Karteikarte dokumentieren.
Eine Behandlung am Fuß erfolgt mit schneidenden und rotierenden Instrumenten. Dabei kann es auch bei sorgfältigen Arbeiten zu Gewebsläsionen kommen.
Die Podologische Praxis Podo Vitalis übernimmt keine Haftung, wenn der Patient/-in durch eine Dienstleistung zu Schaden kommt, die auf von dem
Patienten/-in gelieferten Informationen bestehen und diese sich als falsch oder unzureichend herausstellen. Dies bezieht sich vor allem,
aber nicht ausschließlich, auf physische Bedingungen, medizinische oder medikamentöse Voraussetzungen oder Aktivitäten außerhalb der Praxis oder
Nichteinhaltung der gegebenen Instruktionen und Informationen.
§ 12 Rücktrittsrecht Praxis
Die Podologische Praxis Podo Vitalis, ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Patient/-in sich entgegen der vorliegenden AGB's verhält. So sind die bereits erfolgten Leistungen unmittelbar nach Rechnungserhalt zu zahlen. Schäden, die durch die Nichterfüllung des Vertrages seitens des Patient/-in entstehen, werden ebenfalls in Rechnung gestellt.
§ 13 Salvatorische Klausel
Sollte eine Klausel dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der anderen Klauseln nicht. Ist eine Klausel dieser Bedingungen nur zu einem Teil unwirksam, so behält der andere Teil seine Gültigkeit. Die Vertragsparteien sind gehalten, eine unwirksame Klausel durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Vertragsbedingung möglichst nahe kommt. Sollte den AGB`s innerhalb von 14 Tagen nicht widersprochen werden, so sind diese nach bundesdeutschem Recht gültig.
§ 10 Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Podologische Praxis Podo Vitalis, Haltern am See.
Der Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist ausschließlich Haltern am See, NRW.
Fassung vom 01.01.2019